Verzinsung Sparguthaben

Die Zinssätze zur Verzinsung des Sparguthabens werden von der Verwaltungskommission jährlich aufgrund der finanziellen Lage der Pensionskasse AR festgelegt.

Der Mutationszinssatz wird im Voraus bestimmt und gilt für unterjährige Austritte und Vorsorgefälle. Der Zinssatz für die Verzinsung der Sparguthaben des abgelaufenen Geschäftsjahres wird auf Sparguthaben von versicherten Personen angewendet, die bis zum Jahresende nicht aus der Pensionskasse AR ausgeschieden sind.

Der Zins wird auf dem Stand der Sparguthaben am Ende des Vorjahrs berechnet und am Ende des Kalenderjahrs dem Sparguthaben gutgeschrieben.

Wird eine Austrittsleistung eingebracht, eine freiwillige Einlage getätigt, tritt ein Vorsorgefall ein, werden Kapitalleistungen für die Finanzierung von Wohneigentum oder infolge Ehescheidung erbracht oder scheidet die versicherte Person während des Jahres aus der Pensionskasse AR aus, wird der Zins im betreffenden Jahr pro rata temporis berechnet.


Zinssätze 2024 2023
BVG-Zinssatz 1.25 % 1.00 %
Mutationszinssatz (Verzinsung Sparguthaben) 1.25 % 1.00 %
Projektionszinssatz 1.25 % 1.00 %
Technischer Zinssatz 1.50 % 1.50 %

Die Verwaltungskommission hat beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Jahr 2023 mit 1.50 % zu verzinsen.