Anlageorganisation

Die Anlageorganisation ist in den Anlagerichtlinien der Pensionskasse AR umschrieben. Sie bestimmen unter Anderem, nach welchen Vorgaben die einzelnen Vermögensteile bewirtschaftet werden. Der Anlageprozess selbst wird durch eine zweckmässige Anlageorganisation betrieben. Ein wichtiges Element in der Anlageorganisation ist das Controlling. Es stellt sicher, dass die Richtlinien eingehalten und die Renditeziele erreicht werden. Die Anlageorganisation schafft die Voraussetzungen dafür, dass eine Anlagestrategie festgelegt, periodisch überprüft und angepasst wird und die Strategie zielkonform, effizient und kostenoptimal umgesetzt wird. Das Schwergewicht der Anlageorganisation liegt auf den Entscheidungsprozessen und Zuständigkeitsregelungen.

Die Verantwortung für die Vermögensverwaltung liegt bei der Verwaltungskommission. Sie erlässt Anlagerichtlinien für die Vermögensanlage und legt die Anlagestrategie für die Kapitalanlage fest. Das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung ist zinstragend und sicher anzulegen, wobei einer angemessenen Verteilung der Risiken (Diversifikation) Rechnung zu tragen ist. Für die Umsetzung der Anlagestrategie ist ein von der Verwaltungskommission gewählter Anlageausschuss verantwortlich. Anlageexperten eines Finanzinstituts stehen dem Anlageausschuss beratend zur Seite, beaufsichtigen den Vollzug der Anlageentscheide und unterstützen die Verwaltungskommission bei der Festsetzung der Anlagestrategie. Der Anlageausschuss führt in der Regel quartalsweise eine Sitzung durch und nimmt Kenntnis von der Gesamtvermögensentwicklung sowie den Ergebnissen der einzelnen Anlagekategorien und vergleicht die erzielten Renditen mit den entsprechenden Benchmarks.


Bewertungsgrundsätze

Das Einhalten der Rechnungslegungsgrundsätze nach Swiss GAAP FER 26 verlangt das Anwenden aktueller Werte, im Wesentlichen von Marktwerten für alle Vermögensanlagen. Wenn für einen Vermögenswert kein aktueller Wert festgelegt werden kann, wird ausnahmsweise der Anschaffungswert unter Berücksichtigung erkennbarer Wertveränderungen angewendet.

Die Vermögensanlagen werden wie folgt bewertet:
Liquidität / Forderungen Nominalwerte
Obligationen, Aktien, Anlagefonds,
Infrastrukturen, Alternative Anlagen
Kurswerte
Festgelder / Darlehen Nominalwerte
Hypotheken Nominalwerte
Immobilien grundsätzlich Ertragswerte
übrige Aktiven Nominalwerte

Mandate für Global Custody, Beratung und Controlling

Das Global Custody (Depothaltung der Wertschriften) ist einer Bank übertragen, die als Zentralstelle weitere operative und beratende Aufgaben erfüllt. Diese Aufgaben werden durch die Credit Suisse AG wahrgenommen. Der Global Custodian berechnet die Rendite und erstellt das monatliche Investment Reporting.

Alfred Mettler, SIRIUS Vermögensverwaltung AG, St. Gallen, ist Anlageexperte und berät den Anlageausschuss fachlich und bei der Entscheidungsfindung von Investitionen.

Leuch Jeannette, Partner invalue ag, St. Gallen, ist Anlageexpertin und Investment Controllerin. Sie überwacht die Tätigkeit der Verwaltungsbanken und unterstützt den Anlageausschuss mit Informationen zur Überwachung und Steuerung der Vermögensbewirtschaftung. Sie erstellt den vierteljährlichen Controlling-Bericht und und überprüft die Einhaltung der Anlagelimiten.

Die Ethos Services AG übt systematisch und nach klaren Richtlinien die Stimmrechte an den Generalversammlungen der 100 grössten Schweizer Unternehmen aus.